Barrierefreie PDFs erstellen lassen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) garantiert Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten. Wir helfen Ihnen dabei, ihre Dokumente barrierefrei zu gestalten und so neue Zielgruppen zu gewinnen.

 

 

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Erstellung barrierefreier Dokumente am PC durch eine Mitarbeiterin

Auch Menschen mit Behinderungen sollten digitale Dokumente mühelos navigieren können. Um das zu ermöglichen, gelten seit Juni 2025 bei der Erstellung von PDFs und Online-Inhalten gewisse Regeln. Beispielsweise müssen

 

  • visuelle Inhalte mit Alternativ-Texten versehen werden
  • und Textelemente mit entsprechenden Tags ausgezeichnet werden.

Dies ermöglicht Menschen mit Beeinträchtigungen idealerweise einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten. Unterstützung leisten dabei Tools wie der Screenreader, der aus barrierefrei erstellten Dokumenten wichtige Informationen und Meta-Daten herauslesen kann.

Neben Kundinnen und Kunden profitiert auch Ihr Unternehmen von der Barrierefreiheit: Digitale Accessibility bietet mit höherer Verweildauer, besserer Crawlbarkeit durch Suchmaschinen und einer erhöhten Reichweite erhebliche SEO-Vorteile.

Einfache Sprache für gut lesbare Texte

6,2 Millionen erwachsene Menschen in Deutschland haben Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben. Etwa 15,6 Millionen Menschen verständigen sich zu Hause vorwiegend oder ausschließlich in einer anderen Sprache als Deutsch. Lesekompetenzen variieren in diesen Haushalten stark, weshalb sich nicht alle Menschen von komplex verfassten Marketingtexten angesprochen fühlen. Mit Texten in einfacher Sprache können Sie auch diese Zielgruppen ansprechen und Ihren Kundenkreis effektiv erweitern.

Wir formulieren bestehende Texte in einfacher Sprache um oder schreiben sie von Grund auf neu. Als Nebeneffekt werden Ihre Botschaften dabei für alle Menschen einfacher verständlich. Denn gutes Marketing wirkt direkt – ohne Schachtelsätze und langes Grübeln über die verborgene Botschaft.

Texte in leichter Sprache

Barrierefreiheit bedeutet auch, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten, Demenz oder anderweitig bedingten Leseschwierigkeiten Zugang zu Ihren Textinhalten haben. Hierzu bieten wir Texte in leichter Sprache an. Leichte Sprache unterscheidet sich von Einfacher Sprache, indem sie sich stark an der Alltagssprache orientiert und erklärende Elemente beinhaltet. Bereits seit 2020 sind Inhalte in leichter Sprache für digitale Angebote von Städten und Gemeinden verpflichtend und überall dort empfohlen, wo die Verständlichkeit von Informationen für alle Menschen wichtig ist – so beispielsweise bei Ämtern und Behörden.

Bei der Texterstellung oder Umformulierung Ihrer Inhalte orientieren wir uns an geprüften Leitfäden für Leichte Sprache und sorgen so dafür, dass Ihre Inhalte bei jedem Menschen ankommen.

Unsere Leistungen:

  • Beratung zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen zur Barrierefreihei
  • Überarbeitung und Neuerstellung barrierefreier Dokumente
  • Strukturierung von Inhalten (z.B. korrekte Formatvorlagen, Tags, Überschriftenhierarchien
  • Erstellung von Alternativtexten für Bilder, Infografiken, Logos und Hyperlinks
  • Texte in einfacher Sprache
  • Inhalte in leichter Sprache (optional mit externer Prüfung)
  • Schulung und Unterstützung Ihrer Teams bei der Erstellung barrierefreier Inhalte, barrierefreie Formatierung bestehender Templates, Präsentationen oder Broschüren
  • Auf Wunsch übernehmen wir die vollständige Umgestaltung Ihrer Inhalte – oder begleiten Ihr Team bei einzelnen Schritten bis zum barrierefreien Ergebnis.

Häufige Fragen


  • Was bedeutet Barrierefreiheit bei Dokumenten?

     

    Um als barrierefrei zu gelten, muss ein Dokument folgende Kriterien erfüllen:

    • Strukturierte Inhalte: Verwendung klar definierter Überschriften, Absätze und Listen inklusive zugehöriger Tags, die von Screenreadern erkannt werden können.
    • Alternativtexte: Beschreibungstexte für Grafiken, Fotos und Hyperlinks.
    • Ausreichende Farbkontraste: Lesbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit oder Farbsehschwächen.
    • Lesbare Schriftarten und -größen: Einfach zu erfassende Schriften in angemessener Größe (mindestens 12 pt).
    • Tabellen: Klare und nachvollziehbare Struktur mit Überschriftenzeilen und korrekt zugeordneten Datenzellen für eine problemlose Auslesung durch Screenreader.
    • Navigation: Klar definierte und logisch aufgebaute Inhalte, Inhaltsverzeichnisse.
  • Warum sind barrierefreie Dokumente so wichtig?

     

    Barrierefreie Dokumente ermöglichen allen Menschen gleichermaßen den Zugang zu Informationen. Insbesondere Personen mit Sehbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Herausforderungen können barrierefreie Dokumente problemlos lesen, verstehen und nutzen. Dadurch wird eine inklusive und gerechte Informationsvermittlung gewährleistet.  Neben mehr Chancengleichheit entsprechen Sie so auch rechtlichen Anforderungen.

  • Nach welchen Standards arbeitet kontextor bei der Erstellung barrierefreier Dokumente?

     

    Wir richten uns bei der Erstellung barrierefreier Dokumente nach den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben und etablierten Standards für digitale Barrierefreiheit. Dabei geht es uns nicht nur um formale Anforderungen. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, wie Inhalte für alle Menschen zugänglich, verständlich und sinnvoll nutzbar gemacht werden können. Unser Ziel sind Lösungen, die rechtssicher, inklusiv und alltagstauglich sind – und dabei auch Anforderungen wie Lesefluss, Nutzerfreundlichkeit und Suchmaschinenoptimierung berücksichtigen.

  • Warum müssen Dokumente barrierefrei sein?

     

    Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und regelt, dass bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Unter die Forderung nach Barrierefreiheit fallen auch angebotene Dokumente wie PDFs, deren Inhalte unter anderem von Screenreadern erfassbar sein müssen.

     

  • Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

     

    Das Gesetz gilt für digitale Dienstleistungen wie Websites, E-Commerce oder Apps. Auch Behörden, Gesundheitseinrichtungen und viele weitere Anbietende sind seit Juni 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet.

     

  • Welche Vorteile hat die Barrierefreiheit für mein Unternehmen?

     

    Barrierefreie Dokumente bieten Unternehmen vielfältige Vorteile:

    – sie ermöglichen die Erschließung neuer Zielgruppen,

    – sie positionieren Ihr Unternehmen als sozial verantwortungsbewusst, inklusiv und fortschrittlich

    – sie sichern Sie hinsichtlich gesetzlicher Vorgaben wie etwa der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ab. Außerdem verbessern barrierefreie Dokumente durch ihre klar strukturierte und verständliche Aufbereitung sowohl die Suchmaschinenoptimierung (SEO) als auch die allgemeine Nutzerfreundlichkeit – wovon neben Menschen mit Behinderungen alle Nutzenden profitieren. Barrierefreie Dokumente bleiben auf lange Sicht standardkonform und plattformübergreifend nutzbar, wodurch sie eine nachhaltige und zukunftssichere Informationsstrategie unterstützen.

     

  • Was ist der Unterschied zwischen leichter und einfacher Sprache?

     

    Leichte und einfache Sprache richten sich an zwei unterschiedliche Zielgruppen. Leichte Sprache ist speziell für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder mit kognitiven Einschränkungen gedacht. Durch die Reduzierung von Wörtern pro Satz und eine einfache Satzstruktur werden Texte besser verständlich. Für einfache Sprache gibt es – anders als bei leichter Sprache – kein festgelegtes Regelwerk, aber viele bewährte Prinzipien. Sie orientiert sich an klarer, verständlicher und zielgruppengerechter Ausdrucksweise, ohne künstlich zu vereinfachen. Besonders hilfreich ist sie für Menschen mit Leseschwäche oder für Menschen, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben.

     

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